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Aktuelles

25.06.2021

Windkraft in der Gemeinde Eslohe

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Flächennutzungsplan der Gemeinde Eslohe hinsichtlich der Ausschuss Wirkung bei der Errichtung von Windenergie Anlagen für unwirksam erklärt.
Für ein Windkraft Projekt mit 5 Einzelanlagen von jeweils fast 250 m Höhe liegt ein Vorbescheid vor.
Allein diese Anlagen würden einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild darstellen.
Hierzu wird die Gemeinde und das begleitende Anwaltsbüro auf einer öffentlichen Veranstaltung am 01.07. informieren! Eine Anmeldung ist notwendig. Die weiteren Informationen hierzu erfahrt Ihr auf www.eslohe.de