Aktuelles
28.09.2021
Hochwasserschutz
Öffentliche Flächen und Gebäude sind teilweise stark in Mitleidenschaft gezogen worden.
Aber man konnte feststellen, dass es nicht nur die eigentlichen Gewässer wie Bäche und Flüsse waren, die diese Mengen nicht mehr aufnehmen konnten. Immens belastet wurde auch das gemeindliche Abwassersystem. Schächte und Kanäle liefen voll bzw. über und waren oftmals nicht mehr in der Lage, auch nur halbwegs die Niederschlagswassermengen abzuführen.
Privathaushalte sind vielerorts vor allem durch rückstauendes (Ab-)Wasser in Mitleidenschaft gezogen worden, haben deutliche Schäden durch z.B. aus der Kanalisation zurückdrückendes Abwasser hinnehmen müssen.
Der Schutz der Abwassersysteme ist den Städten und Gemeinden im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht zugewiesen.
Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Eslohe beantragt daher, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, welche Maßnahmen (kurz-, mittel- und langfristig) unternommen werden können/müssen, um Bürgerinnen und Bürgern einen weitreichenden Hochwasserschutz auch im Sinne der Abwasserbeseitigungspflicht zu gewährleisten.
Die SPD-Fraktion erbittet sich einen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Leistungsfähigkeit des gemeindlichen Abwassersystems (unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Starkregenereignissen des Sommers).
Hieran anschließen muss sich u.E. eine konkrete Überprüfung zumindest der fragwürdigen Abwassereinrichtungen. Ins Auge gefasst sollten zudem, ob zusätzliche Rückstaubecken o.ä. und weitere bauliche Maßnahmen in den betroffenen Gebieten erforderlich sind und ob Änderungen bei der weiteren Bauleitplanung erforderlich sind.
Aber man konnte feststellen, dass es nicht nur die eigentlichen Gewässer wie Bäche und Flüsse waren, die diese Mengen nicht mehr aufnehmen konnten. Immens belastet wurde auch das gemeindliche Abwassersystem. Schächte und Kanäle liefen voll bzw. über und waren oftmals nicht mehr in der Lage, auch nur halbwegs die Niederschlagswassermengen abzuführen.
Privathaushalte sind vielerorts vor allem durch rückstauendes (Ab-)Wasser in Mitleidenschaft gezogen worden, haben deutliche Schäden durch z.B. aus der Kanalisation zurückdrückendes Abwasser hinnehmen müssen.
Der Schutz der Abwassersysteme ist den Städten und Gemeinden im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht zugewiesen.
Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Eslohe beantragt daher, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, welche Maßnahmen (kurz-, mittel- und langfristig) unternommen werden können/müssen, um Bürgerinnen und Bürgern einen weitreichenden Hochwasserschutz auch im Sinne der Abwasserbeseitigungspflicht zu gewährleisten.
Die SPD-Fraktion erbittet sich einen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Leistungsfähigkeit des gemeindlichen Abwassersystems (unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Starkregenereignissen des Sommers).
Hieran anschließen muss sich u.E. eine konkrete Überprüfung zumindest der fragwürdigen Abwassereinrichtungen. Ins Auge gefasst sollten zudem, ob zusätzliche Rückstaubecken o.ä. und weitere bauliche Maßnahmen in den betroffenen Gebieten erforderlich sind und ob Änderungen bei der weiteren Bauleitplanung erforderlich sind.